cyber liberties union

[CLU] Union europäischer
Menschenrechtsaktivisten
ZVR: 931528067

Cyber Liberties Union,
Museumsplatz 1, 1070 Wien

An das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
Sektion III, Abteilung PT 2
Ghegastraße 1
A-1030 Wien                    15. Jänner 2010

Stellungnahme zum Entwurf BMVIT-630.333/0001-III/PT2/

2009 Novelle des
TKG 2003 zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
2006/24/EG

Zum Ministerialentwurf 117/ME (XXIV. GP) Änderung des TKG 2003 nimmt die
Cyber Liberties Union mit dringendem Ersuchen um Kenntnisnahme und
Berücksichtigung wie folgt Stellung:

Die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten bedeutet
einen massiven Eingriff in das Menschenrecht auf Achtung der
Privatsphäre (Art. 8 EMRK), in Österreich in unmittelbarem
Verfassungsrang, das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) und
Art. 13 StGG und die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK), wobei die
Verletzung der Grundrechte nicht erst durch die Nutzung der
gespeicherten Daten, sondern bereits durch die die gesetzliche Anordnung
der fortwährenden, pauschalen und uneingeschränkten Speicherung aller
anfallenden Kommunikationsdaten entsteht. Ein derart schwerwiegender
Eingriff erfordert eine entsprechende Rechtfertigung und es sind die von
der Judikatur entwickelten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und
Zweckmäßigkeit mit besonders strengem Maßstab anzuwenden.

Ablehnende Haltung in Großbritannien

Großbritannien, das als Vorreiter in Sachen Überwachung in Europa gilt
und maßgebend die Richtlinie eingefordert hat, hat aufgrund fehlender
Akzeptanz in der Bevölkerung seine Pläne zur Errichtung dieser
umfassenden Datensammlung auf Eis gelegt.

Richtlinie gegen Terror

Die Terroranschläge in London und Madrid waren ein maßgebliches Argument
die Richtlinie 2006/24/EG zu beschließen (siehe, die in der Richtlinie
angeführten Gründe (8) bis (10)).

Dies würde bedeuten, dass für die gegenständliche Novelle die nur die
Tatbestände für Terrorismus §278c STGB und organisierte Kriminalität
§278a STGB Anwendung finden dürfen.


Terror und organisierte Kriminalität umgehen diese Maßnahmen

Wer Terrorismus und organisierte Kriminalität betreibt, ist organisiert
und professionell genug, um die Maßnahmen im Rahmen der
Vorratsdatenspeicherung zu umgehen.

Ausweichmöglichkeiten gibt es genug: Diensteanbieter außerhalb der EU
für Internettelefonie und E-mail; innerhalb der EU werden diese
Fremdhandys dann über Roaming-Verträge unidentifizierbar genutzt;
Anonymisierungsdienste; Wertkartenhandys; Telefonzellen; Internetcafes;
etc… Das sind die Möglichkeiten, die schon dem Normalbürger spontan
einfallen. Daher: Wenn ein Krimineller auch nur einigermaßen
professionell agiert, wird er sich eben auf die neuen Rahmenbedingungen
problemlos umstellen können.

Missbrauch

Leider muss in die Vergangenheit blickend gesagt werden, dass Kompetenz-
und Datenmissbrauch durch öffentliche Stellen keine Ausnahmen sondern
eher die Regel sein werden – exemplarisch der Stapo-Skandal in den 90er
Jahren, die EKIS-Affäre 2000 oder die Überwachung von Parlamentariern 2009.

Sind Daten erst vorhanden, so besteht stets Gefahr, dass neue
Begehrlichkeiten im Hinblick auf die Verwendung der Daten entstehen und
die Hemmschwelle für den Zugriff auf die Daten sinkt. Zudem besteht die
Gefahr missbräuchlicher Datenverwendung bis hin zur wirtschaftlichen
Nutzung der Daten.

Leben in einer Alibigesellschaft

Werden nun Daten über die Aktivitäten technischer Systeme gespeichert,
anschließend mit realen Personen verknüpft und anschließend zur
Rechtsprechung herangezogen, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass
diese Daten dazu verwendet werden um Unschuldige mit Indizienbeweisen zu
konfrontieren.

Diese Menschen sehen sich dann in der Position ihre Unschuld erst
beweisen zu müssen. Dieser Zustand widerspricht der Unschuldsvermutung
und ist somit mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.

Damit wird der Übergang von einer bürgerlichen Gesellschaft zu einer
Alibigesellschaft, in der nur derjenige als unbescholten gilt, der
lückenlos seine Schuldlosigkeit beweisen kann, vollzogen.

Daniel Jahre
(Präsident)